Auslandsaufenthalte in der Jahrgangstufe 11

Schülerinnen und Schüler können in der Jahrgangsstufe 11 für ein halbes oder ein ganzes Jahr eine Schule im Ausland besuchen. Zum einen besteht generell die Möglichkeit die Schullaufbahn für ein Schuljahr im Ausland zu unterbrechen und nach der Rückkehr wieder in der 11.1 fortzusetzen. In diesem Fall bestehen keine besonderen rechtlichen Regelungen. Der Aufenthalt wird bei der Schulleitung beantragt und die Aufenthaltsdauer wird nicht auf die Schullaufbahn angerechnet.

Auslandsaufenthalt ohne Verlängerung der Schulzeit

Für Schülerinnen und Schüler die ihre Schullaufbahn nach einem halben Jahr im Ausland ohne Verlängerung der Schulzeit fortsetzen möchten, gelten folgende Bedingungen:

Der Aufenthalt muss in der Klasse 10 bei der Schulleitung beantragt werden. Für die Genehmigung ist die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 erforderlich. Nach der Rückkehr nimmt die Schülerin/der Schüler wieder am Unterricht der Jahrgangsstufe 11 teil und unterliegt am Ende des Schuljahres den regulären Versetzungsbedingungen. Für die Aufarbeitung des Stoffes, der in der 11.1 möglicherweise versäumt wurde, ist die Schülerin/der Schüler grundsätzlich selbst verantwortlich. Eine Materialsammlung zum Selbstlernen wird zur Zeit entwickelt.

Für Schülerinnen und Schüler, die die gesamte Jahrgangsstufe 11 im Ausland verbringen und anschließend ihre Schullaufbahn in der Jahrgangsstufe 12 fortsetzen wollen, gelten folgende Regelungen:

  • Auf den Zeugnissen der Jahrgangsstufen 10.1 und 10.2 müssen im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen ausgewiesen sein; keine mangelhaften oder ungenügenden Noten; höchstens ein schriftliches Fach mit ausreichenden Leistungen.

  • Die durchgehende Teilnahme am Unterricht einer ausländischen Schule ist nachzuweisen.

  • Schülerinnen und Schüler, die Latein als zweite Fremdsprache gewählt haben, müssen zum Erwerb des Latinums eine zusätzliche Prüfung (i. d. R. am Ende der Klasse 12) ablegen. Diese Prüfung besteht aus einer dreistündigen Klausur und einem etwa 20 minütigen Prüfungsgespräch. Die Vorbereitung der Prüfung liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Prüflinge.
    An unserer Schule werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler dazu ganz ausführlich beraten und in ihrer Vorbereitung unterstützt.

  • Das Jahr des Auslandsaufenthaltes wird auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe (max. vier Jahre) angerechnet.


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