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Auslandsaufenthalte in der Jahrgangstufe 11Schülerinnen und Schüler können in der Jahrgangsstufe 11 für ein halbes oder ein ganzes Jahr eine Schule im Ausland besuchen. Zum einen besteht generell die Möglichkeit die Schullaufbahn für ein Schuljahr im Ausland zu unterbrechen und nach der Rückkehr wieder in der 11.1 fortzusetzen. In diesem Fall bestehen keine besonderen rechtlichen Regelungen. Der Aufenthalt wird bei der Schulleitung beantragt und die Aufenthaltsdauer wird nicht auf die Schullaufbahn angerechnet. Auslandsaufenthalt ohne Verlängerung der Schulzeit Für Schülerinnen und Schüler die ihre Schullaufbahn nach einem halben Jahr im Ausland ohne Verlängerung der Schulzeit fortsetzen möchten, gelten folgende Bedingungen: Der Aufenthalt muss in der Klasse 10 bei der Schulleitung beantragt werden. Für die Genehmigung ist die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 erforderlich. Nach der Rückkehr nimmt die Schülerin/der Schüler wieder am Unterricht der Jahrgangsstufe 11 teil und unterliegt am Ende des Schuljahres den regulären Versetzungsbedingungen. Für die Aufarbeitung des Stoffes, der in der 11.1 möglicherweise versäumt wurde, ist die Schülerin/der Schüler grundsätzlich selbst verantwortlich. Eine Materialsammlung zum Selbstlernen wird zur Zeit entwickelt.
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