Regelungen zu Unterrichtsversäumnissen in der Sekundarstufe IIoder: FAQ Fehlstunden
Was ist eine Entschuldigung?
- Eine Entschuldigung ist ein von Ihnen oder Ihren Erziehungsberechtigten verfasstes Schriftstück im Format A 4, in dem der Beratungslehrer (die Beratungslehrerin) gebeten wird, das Unterrichtsversäumnis zu entschuldigen und das die Umstände angibt, die erklären, warum das Unterrichtsversäumnis nicht von Ihnen zu vertreten war.
- Keine Entschuldigung ist: ein von einer Sprechstundenhilfe ausgefülltes Formular, das bescheinigt, dass Sie zu einer bestimmten Zeit in einer Arztpraxis waren. Eine solche Bescheinigung ist auch kein ärztliches Attest. Sie können aber eine solche Bescheinigung eventuell einer Entschuldigung beifügen.
- Falls Sie aber ein ärztliches Attest oder eine sonstige ärztliche Bescheinigung vorlegen, müssen Sie darüber hinaus auch noch eine von einem Erziehungsberechtigten (bzw. Ihnen selbst als Volljähriger) unterschriebene Entschuldigung vorlegen.
Was muss eine Entschuldigung enthalten?
- Eine Entschuldigung soll enthalten: das Datum und den Wochentag des Unterrichtsversäumnisses, die versäumten Unterrichtsstunden, den Grund des Versäumnisses, die datierte Unterschrift eines oder einer Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers.
- Der Grund des Versäumnisses kann nur ein nicht vorhersehbarer, zwingender Grund sein. Führerscheinprüfungen, Familienfeste, Vorstellungsgespräche usw. sind keine nicht vorhersehbaren, zwingenden Gründe.
- Schriftstücke, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können von den Beratungslehrern nicht als Entschuldigungen anerkannt werden.
Was ist eine Beurlaubung?
- Wenn Sie vorab wissen , dass Sie aus einem wichtigen Grund (Vorstellungsgespräch, Mandeloperation, Musterung o.ä.) nicht im Unterricht anwesend sein können, können Sie sich für einzelne Stunden oder bis zu zwei Unterrichtstagen von dem Beratungslehrer beurlauben lassen.
- Beurlaubungen von mehr als zwei Tagen oder unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien kann nur der Schulleiter genehmigen.
Was muss ein Beurlaubungsantrag enthalten?
- Ein Beurlaubungsantrag muss enthalten: das Datum und den Wochentag des beabsichtigten Unterrichtsversäumnisses, die versäumten Unterrichtsstunden, den Grund des Versäumnisses, die datierte Unterschrift eines oder einer Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers, außerdem einen Beleg (z.B. Musterungsbescheid, Einladung zum Vorstellungsgespräch) für die Dringlichkeit der Beurlaubung
Wie kann ich mich entschuldigen, wenn ich meine Eltern nicht erreichen kann?
- Für alleine wohnende, nicht volljährige Schülerinnen und Schüler: Wenn die Erziehungsberechtigten nicht volljähriger Oberstufenschüler für die Schülerinnen und Schüler nicht täglich erreichbar sind, benötigen wir eine unterschriebene Erklärung des Erziehungsberechtigten, dass sich der Schüler oder die Schülerin vorläufig selbst entschuldigen kann. Die Abgabefrist für die Entschuldigung (zwei Tage) muss eingehalten werden. Wenn sich solche selbstständigen Entschuldigungen nicht volljähriger Schüler häufen, werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt und ihre Unterschrift unter die einzelnen Entschuldigungen nachgefordert.
Wann muss man die Entschuldigung abgeben?
- Unverzüglich (§43, 2 SchulG), d.h. unmittelbar nach der Rückkehr in den Unterricht, also an dem ersten Tag, an dem Sie wieder am Unterricht teilnehmen, wenn Sie den Beratungslehrer an diesem Tag nicht erreichen können, auch einen Tag später. Da die Beratungslehrer in mindestens drei Pausen pro Woche Entschuldigungen entgegennehmen, ist die Abgabe spätestens am zweiten Tag nach der Rückkehr in den Unterricht möglich und erforderlich. Später abgegebene Entschuldigungen werden nicht mehr akzeptiert.
- Ausnahmen werden nur gemacht, falls keiner der Beratungslehrer in der Schule anwesend war. In solchen Ausnahmefällen können aber auch Beratungslehrer anderer Stufen, die eigentlich nicht für die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler zuständig sind, auf dem Entschuldigungsschreiben vermerken, dass es fristgerecht vorgelegt wurde.
- Zu den Zeiten, die Ihnen der Beratungslehrer oder die Beratungslehrerin angegeben hat. Die Beratungslehrer nehmen Entschuldigungen nur zu festgesetzten Pausen im Oberstufenbüro Raum A110 entgegen, die sie zu Beginn des Schuljahres der Jahrgangsstufe bekannt geben.
- Falls Sie mehrere Tage versäumen: am zweiten Tag im Sekretariat anrufen (Tel.: 355821-11) und nach der Rückkehr in den Unterricht am unmittelbar folgenden Tag oder am nächsten Entschuldigungstermin Ihres Beratungslehrers die schriftliche Entschuldigung abgeben.
- Bei Unterrichtsversäumnissen, die vorhersehbar oder geplant sind (Arzttermine zu geplanten Untersuchungen, geplante Krankenhausaufenthalte, praktische Führerscheinprüfung etc.), muss ein Antrag zur Beurlaubung (der die Bedingungen einer Entschuldigung erfüllt) vor dem Unterrichtsversäumnis vorgelegt werden.
Wo muss man die Entschuldigung abgeben?
- Entschuldigungen sind bei dem jeweils zuständigen Beratungslehrer bzw. der jeweils zuständigen Beratungslehrerin persönlich und schriftlich in dem jeweils angegebenen Raum abzugeben, können also nicht von ei-nem anderen Lehrer den Beratungslehrern ins Fach gelegt werden.
- Ihre Beratungslehrer können die Anerkennung eines Schreibens als Entschuldigung nach genauerer Lektüre auch dann noch verweigern, wenn sie das Schriftstück entgegengenommen haben.
- Nicht akzeptiert werden Entschuldigungen, die den Beratungslehrern ins Fach gelegt werden oder den Beratungslehrern im Treppenhaus in die Tasche gesteckt werden.
Was muss man tun, nachdem man seine Entschuldigung bei dem Beratungslehrer abgegeben hat?
- Bei Ihrem ersten Entschuldigungsfall erhalten Sie von ihrem Beratungslehrer bzw. Ihrer Beratungslehrerin ein Formular, in das Sie Ihre Fehlstunden und Ihren Stundenplan eintragen. Der Beratungslehrer bzw. die Beratungslehrerin zeichnet ab.
- Anschließend gehen Sie mit diesem Formular zu Ihren Fachlehrern bzw. Fachlehrerinnen, die ebenfalls abzeichnen und in Ihrer Kursmappe vermerken, dass Sie entschuldigt sind.
Bis wann muss man das Entschuldigungsformular vom Fachlehrer abzeichnen lassen?
- Sie müssen möglichst in der nächsten Stunde nach Ihrem Fehlen, in der Sie wieder am Unterricht eines Fachlehrers teilnehmen, ihm das Entschuldigungsformular vorlegen. Dies ist nur dann nicht möglich, wenn der Unterricht vor der ersten Möglichkeit, das Entschuldigungsformular von dem Beratungslehrer abzeichnen zu lassen, liegt. Das vom Beratungslehrer unterzeichnete Formular muss also unmittelbar nach dem Abzeichnen des Beratungslehrers, spätestens jedoch zwei Wochen nach dem Unterrichtsversäumnis, bei mehrtägigem Fehlen nach dem letzten versäumten Unterrichtstag, dem Fachlehrer vorgelegt werden. In den „Vereinbarungen zu Regelverstößen“ vom März 2004 heißt es dazu: „Fachlehrer/-lehrerinnen werden Entschuldigungsblätter nach über zwei Wochen nach dem Fehlen nicht mehr abzeichnen.“ Danach gelten die Stunden als unentschuldigt, selbst wenn Sie von dem Beratungslehrer abgezeichnet wurden.
Was geschieht mit dem Entschuldigungsformular?
- Für das Entschuldigungsformular und die Einhaltung dieses Verfahrensweges sind Sie selbst verantwortlich. Bewahren Sie das Formular also im eigenen Interesse gut auf. Sie sind auch selbst dafür verantwortlich, dass die Fachlehrer Ihre Entschuldigung durch den Beratungslehrer zur Kenntnis nehmen. Notfalls müssen Sie darauf bestehen, dass die Fachlehrer einen Entschuldigungsvermerk in das Kursbuch eintragen.
- Am Ende jedes Kursabschnittes geben Sie das Entschuldigungsformular an Ihre Beratungslehrerin bzw. Ihren Beratungslehrer zurück, es dient als Grundlage für die Entscheidung von Zweifelsfällen.
Wann geht man zum Arzt?
- Außerhalb der Unterrichtszeit. Falls es medizinische Gründe gibt, die erforderlich machen, dass der Arztbesuch während der Unterrichtszeit stattfinden muss, müssen Sie sich vorher vom Beratungslehrer bei einem Entschuldigungstermin beurlauben lassen. Akute Fälle, bei denen Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen müssen, gibt es auch. Sie sind aber nicht sehr häufig. Die nachgereichte Entschuldigung sollte dann die Dringlichkeit des Arztbesuches klarmachen.
Darf man bei Klausuren fehlen?
- Nein. Aber falls Sie am Tag einer Klausur krank sind, müssen Sie zwischen 7.45 und 8.15 Uhr das Sekretariat der Schule (Tel.: 355821-11) anrufen und bei der Rückkehr in die Schule innerhalb von zwei Tagen Ihrem Beratungslehrer eine Entschuldigung und ein ärztliches Attest vorlegen. Es müssen also drei Kriterien erfüllt sein: Anruf, Entschuldigung, Attest.
- Die genehmigten Nachschriften finden jeweils am Ende des Quartals an einem Samstag statt. Die Klausuraufgaben beziehen sich auf den Stoff des Quartals, in dem die Klausur versäumt wurde.
- Übrigens: Wenn man Klausuren schreiben kann, kann man in der Regel auch am Unterricht teilnehmen. Der Unterricht vor und nach Klausuren findet grundsätzlich statt. Ärztliche Bescheinigungen über die Schulun-fähigkeit an einem Tag, an dem Sie eine Klausur mitgeschrieben haben, können in der Regel nicht anerkannt werden, da Sie sich ja als schulfähig erwiesen haben.
Was tue ich, wenn mir während der Unterrichtszeit plötzlich so schlecht wird, dass ich nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann?
- Sie melden sich bei Ihrem Beratungslehrer ab und reichen am nächsten Tag, an dem Sie wieder am Unterricht teilnehmen, eine Entschuldigung nach. Falls der Beratungslehrer nicht in der Schule anwesend ist, können Sie sich auch im Sekretariat abmelden.
- Solche Fälle sind selten. In der Regel können Sie, wenn Sie bereits in der Schule sind, auch einige Unterrichtsstunden mit geringfügigem Unwohlsein überstehen. Die Abmeldung bei einem Beratungslehrer ist auch deshalb nötig, damit dieser durch den Augenschein überprüfen kann, ob die Begründung glaubwürdig ist.
- Dies gilt in besonderem Maße für das Fehlen vor und nach Klausuren. Wenn Sie eine Klausur mitgeschrieben haben, haben Sie sich damit für schulfähig erklärt. Dies gilt auch für die folgenden Unterrichtsstunden. (Ausnahmen können nur Fälle sein, in denen der Grund für die Schulunfähigkeit erst nach der Klausur eintritt.)
Kann man an den letzten Schultagen vor den Ferien oder an den ersten nach den Ferien sich damit entschuldigen, dass man einen billigeren Ferienflug benutzen möchte?
- Nein. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur die Schulleiterin bzw. der Schulleiter genehmigen. Er oder sie wird das nur in wenigen außergewöhnlichen Fällen tun. Für Unterrichtsversäumnisse we-gen verspäteter Rückflüge muss eine Bescheinigung der Fluggesellschaft vorgelegt werden.
- Bei Unterrichtsversäumnissen aus Krankheitsgründen unmittelbar vor und nach den Ferien benötigen wir grundsätzlich ein ärztliches Attest zur Bestätigung dieser Gründe.
Wie entschuldigt man Fehlstunden in Koop Kursen am Hansa Gymnasium?
- Sie müssen sich an die dort geltenden Regelungen halten. Ansonsten gilt dasselbe Verfahren wie für Fehlstunden an der KLS: Die Entschuldigungen für Hansa Stunden geben Sie auch bei Ihrem Beratungslehrer an der KLS ab. Nachdem Ihr Beratungslehrer Ihren Laufzettel abgezeichnet hat, müssen Sie diesen unverzüglich Ihrem Hansa Fachlehrer vorlegen.
- Wenn Unterricht an der KLS ausfällt, müssen Sie dennoch an den Stunden in Ihrem Hansa Kooperationskurs teilnehmen.
Warum erscheinen so viele (oder so wenige) unentschuldigte Fehlstunden auf meinem Zeugnis?
- Die Angabe von Fehlstunden auf dem Zeugnis ist eine für alle Schulen gültige Vorschrift. Bedenken Sie, dass ab auch auf den Abgangs- und Abiturzeugnissen die unentschuldigten Fehlzeiten des letzten Schuljahres vermerkt werden. An unserer Schule sind die Zahlen, die die Fachlehrer am Ende des Quartals in die Zeugnisliste eintragen, Grundlage für diese Angaben.
- Wenn mehr oder weniger unentschuldigte Fehlstunden auf Ihrem Zeugnis erscheinen, als Sie für richtig halten, können Sie Ihren Beratungslehrer fragen, welche von den Fachlehrern eingetragenen Zahlen dem zu Grunde liegen und dann mit den betreffenden Fachlehrern darüber sprechen. Grundlage für Zweifelsfälle bleibt das Entschuldigungsformular.
Muss man wissen oder können, was in den versäumten Unterrichtsstunden behandelt wurde?
- Ja. In den von der Schulkonferenz der KLS beschlossenen „Vereinbarungen zu Regelverstößen“ der KLS vom März 2004 heißt es dazu: „Selbstständige Erkundigung über Unterrichtsinhalte und Hausaufgaben und Nacharbeiten versäumten Unterrichtsstoffes ist Aufgabe der Schüle-rin/des Schülers. Ab dem übernächsten Tag nach einem Unterrichtsversäumnis (unabhängig vom Vorliegen einer Entschuldigung) soll gezielt befragt werden, ob die versäumten Unterrichtsinhalte nachgearbeitet sind.“
Haben Unterrichtsversäumnisse Auswirkungen auf die Noten?
- Ja. Wenn Sie einzelne Stunden entschuldigt fehlen, werden Sie das leicht ausgleichen können. Wenn Sie aber Unterricht in erheblichem Umfange versäumen, kann es sein, dass der Lehrer keine ausreichenden Beurteilungsgrundlagen für die Note in sonstiger Mitarbeit hat. Wenn Sie unentschuldigt gefehlt haben, heißt das in diesem Fall, die Leistung im Bereich sonstige Mitarbeit wird als ungenügend bewertet. Wenn Sie entschuldigt gefehlt haben, der Lehrer aber keine ausreichenden Beurteilungsgrundlagen hat, kann eine Feststellungsprüfung angesetzt werden. In dieser Prüfung, die der Fachlehrer durchführt, sollen Sie nachweisen, dass Sie den versäumten Unterrichtsstoff beherrschen.
- Auch bei einer einzelnen unentschuldigten Fehlstunde kann der Lehrer die in dieser Stunde zu erbringende Leistung als nicht erbracht (d.h. ungenügend) ansehen. Allerdings werden Halbjahresnoten nicht durch die Addition einzelner Stundenleistungen gebildet, sondern die Gesamtheit der kontinuierlich erbrachten Leistungen über das ganze Halbjahr hinweg wird zusammenfassend beurteilt.
Bei wem muss ich mich entschuldigen, wenn ich im Sport nicht mitmachen kann?
- Bei dem Sportlehrer bzw. der Sportlehrerin. Wenn Sie nicht am Sportunterricht teilnehmen können (wegen Erkrankung, Verletzung o.ä.) müssen sie dennoch im Sportunterricht anwesend sein, aber nicht körperlich aktiv. Bei dem Beratungslehrer müssen Sie sich nur entschuldigen, wenn Sie insgesamt nicht schulfähig sind, d.h. an keiner Art Unterricht teilnehmen können. Dass Sie so krank sind, dass Sie zwar am vorangehenden Unterricht teilnehmen, aber im Sportunterricht nicht mehr anwesend sein können, auch nicht passiv, dürfte relativ selten vorkommen.
Wie werden durch schulische Veranstaltungen bedingte Unterrichts¬versäumnisse entschuldigt?
- Wenn Sie Unterrichtsstunden versäumen, weil Sie mit einem anderen Kurs eine Exkursion machen, eine SV-Sitzung stattfindet, weil Sie in einem anderen Kurs eine Klausur schreiben o.ä. brauchen Sie keine schriftliche Ent-schuldigung vorzulegen. Sie sollten aber die Fachlehrer, bei denen Sie den Unterricht versäumen, darauf hinweisen, dass Sie entschuldigt fehlen. Der Fachlehrer vermerkt Sie in einem solchen Falle in seinem Kursbuch zwar als fehlend, vermerkt aber auch, dass es eine schulisch bedingte Abwesenheit ist (z.B. durch (K) für Fehlen wegen einer Klausur). Eine solche Fehlstunde zählt aber weder als entschuldigte noch als unentschuldigte Fehlstunde bei der Eintragung in die Notenlisten, so dass eine aus einem schulischen Grund versäumte Unterrichtsstunde auf dem Zeugnis nicht als Fehlstunde erscheint.
- Die Verpflichtung zur selbstständigen Nacharbeit des Unterrichtsstoffes gilt aber auch für diese Fälle.
Wann muss man für ein krankheitsbedingtes Unterrichtsversäumnis ein ärztliches Attest vorlegen?
- Bei versäumten Klausuren, bei Unterrichtsversäumnissen unmittelbar vor oder nach Ferien.
- Außerdem kann die Schule in begründete Einzelfällen, bei denen Zweifel bestehen, dass der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wurde, ärztliche Atteste verlangen (§43 (2), Satz 2 SchulG NRW). Wenn mehrfach solche begründeten Zweifel vorlagen, kann die Schule für einen gewissen Zeitraum von einem Schüler oder einer Schülerin ärztliche Atteste für alle krankheitsbedingten Versäumnisse verlangen.
Was passiert mit Schülerinnen oder Schülern, die sehr häufig unentschuldigt fehlen?
- Bei nicht volljährigen Schülerinnen oder Schülern werden die Eltern benachrichtigt.
- Eine pädagogische Maßnahme kann sein, dass solche Schülerinnen oder Schüler dazu verpflichtet werden, über einen gewissen Zeitraum (ca 6 Wochen) einen Laufzettel zu führen, auf dem sie sich von dem unterrichtenden Lehrer den Besuch jeder einzelnen Unterrichtsstunde bestätigen lassen müssen. Sie können auch dazu verpflichtet werden, sich über einen gewissen Zeitraum jeden Morgen um 8.00 Uhr im Sekretariat zu melden. Solche pädagogischen Maßnahmen können vor einer Disziplinarmaßnahme angewandt werden oder eine Disziplinarmaßnahme kann mit ihnen verbunden werden.
- Gegebenenfalls wird eine Ordnungsmaßnahme (Verweis, Androhung der Entlassung, Entlassung) verhängt. Die Eltern können von der Schulaufsichtbehörde auch durch Zwangsmittel (Bußgelder) zur Erfüllung ihrer Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder regelmäßig die Schule besuchen, angehalten werden (§41,5 SchulG).
- Volljährige, nicht mehr schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die im Verlauf von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt gefehlt haben, können von der Schule entlassen werden. (SchulG NRW §53,4).
- Für volljährige, nicht mehr schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die trotz Warnung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlen, endet das Schulverhältnis (SchulG NRW §47,1, 8.).
Zusatzregel: Für jede Regel gibt es eine Ausnahme, aber die ist sehr, sehr selten.
Pr 18.5.2010
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