Christine Teusch

Christine Teusch – ein Vorbild !?

Keine ehemalige Schülerin der Königin-Luise-Schule erscheint so prominent im Kölner Stadtbild wie Christine Teusch (1888 – 1968): Kommt man vom Bahnhof Ehrenfeld, trifft man in der Nähe auf den Christine-Teusch-Platz. Kommt man vom Heumarkt, sieht man ihre Statue am Rathausturm unter den „um die Stadt verdienten Persönlichkeiten“ (3. Obergeschoss Statue Nr. 96).

Die Bedeutung von Christine Teusch reicht allerdings weit über Köln hinaus. „Ihr Leben spiegelt die wesentlichen Umbrüche der neusten deutschen Geschichte wider, vier politische Systeme prägten ihr Leben: das Kaiserreich, die Weimarer Republik, die Diktatur im Dritten Reich und die junge Bundesrepublik“ (https://www.kas.de/de/web/geschichte-der-cdu/personen/biogramm-detail/-/content/christine-teusch-v1). Christine Teusch ist jedoch nicht nur durch diese Systeme geprägt worden, so wie es für alle Zeitgenossen gilt – sie hat durch ihre politische Tätigkeit auf hoher und höchster Ebene diese Systeme selbst mit geprägt.

Aus diesem Grund haben wir uns im Zusatzkurs Geschichte des Abiturjahrgangs 2020 dafür entschieden, diese „wesentlichen Umbrüche der neusten deutschen Geschichte“ anhand des Lebens und Wirkens von Christine Teusch nachzuverfolgen. So wollten wir uns zum einen die „Geschichte aus den Lehrbüchern“ verdeutlichen und konkretisieren. Zum anderen wollten wir uns eine eigene Meinung über sie bilden: Ist das hohe Maß an öffentlicher Ehrung für uns nachvollziehbar und berechtigt? Ist sie auch für uns heute ein Vorbild? Oder ist sie gar ein Opfer der NS-Diktatur, für das wir nach mittlerweile bewährter Tradition einen Stolperstein legen können oder sollen?

Ein gutes halbes Jahr haben wir uns mit diesen Fragen beschäftigt – mit gründlicher, in manchen Fällen exzessiver Recherche, inhaltlicher Klärung und vor allem vielen intensiven Diskussionen im Kurs. Dabei haben wir – jeder für sich und alle gemeinsam – manche Überraschung erlebt, denn mit dem Fortschreiten unserer Erkenntnis hat sich unser Urteil ständig erweitert, verändert – und nicht nur einmal sogar ins Gegenteil verkehrt.

Schon deswegen ist unsere Arbeit ein Musterbeispiel in Sachen „Urteilsbildung“. Vor allem aber – und das haben wir alle so empfunden – ist es ein Lehrstück dafür, dass man niemals vorgegebene Behauptungen oder Wertungen ungeprüft akzeptieren oder übernehmen darf, sondern alles gründlich anhand der Fakten verifizieren muss. Dies gilt vor allem für Internetquellen, die meist auf Nachweise verzichten – aber auch für wissenschaftliche Publikationen.

Im Folgenden finden Sie zunächst einen Text der Landeszentrale für Politische Bildung Baden Württemberg (https://www.lpb-bw.de/teusch-10-2013), der auf der Ereignisebene über das Leben und Wirken von Christine Teusch informiert. Ihn haben wir aus dem Internet übernommen und uns unter den vielen verfügbaren Texten für den entschieden, der bei größtmöglicher Kürze und Übersichtlichkeit das höchste Maß an Objektivität zu bieten schien.

Den eigentlichen Kern dieses ganzen Beitrages bilden aber die Urteile der Schülerinnen und Schüler, die Sie im Anschluss finden. In einer exemplarischen Auswahl zeugen sie in eindrucksvoller Weise vom Interesse und Engagement des Kurses, von der Vielschichtigkeit unserer Sichtweisen, aber vor allem auch von unserem Erkenntnisprozess in der Sache und in der Methode.

Wir bitten darum, diese Beiträge mit der angemessenen Aufmerksamkeit und Wertschätzung zu lesen. Und auf dieser Basis mag sich dann jeder ein eigenes Urteil bilden.

Christine Teusch (1888-1968) – eine Biographie

Am 11.10.1888 in eine alteingesessene Kaufmannsfamilie in Köln-Ehrenfeld geboren, erhält Christine Teusch eine streng katholische Schulbildung im Lyzeum der Schwestern vom armen Jesus und der Königin-Luise-Schule. Diese Erziehung prägt sie tief. Christliche Traditionen und Werte dienen Teusch während ihres von vielen politischen Umwälzungen geprägten Lebens stets als Richtschnur. Ihre politischen Einstellungen wie auch ihr Frauenbild zeichnen sich daher durch große Beständigkeit und eine konservative Grundhaltung aus. Wie viele bürgerliche Frauen der damaligen Zeit absolviert Christine Teusch zunächst die Ausbildung zur Lehrerin und Oberlehrerin und unterrichtet von 1910 bis 1913. In jenem Jahr besteht sie außerdem als eine der ersten Frauen überhaupt die Rektorenprüfung.

Der Erste Weltkrieg bringt ihr die praktische Sozialarbeit und das katholische Verbands- und Vereinswesens näher: 1915 wird Christine Teusch Vorsitzende des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen des Bezirks Köln. 1917 leitet sie im Rahmen der (Kriegs-)Dienstverpflichtung die Nebenstelle für Frauenarbeit bei der Militärverwaltung in Essen. Dort kontrolliert sie die Arbeitsverhältnisse von rund 50.000 Frauen in den Rüstungsfabriken und überwacht die soziale Fürsorge für die Arbeiterinnen. Noch zu Kriegszeiten wird Teusch Verbandssekretärin des Frauendezernats in der Kölner Zentrale des Gesamtverbandes der christlichen Ge¬werkschaften. Hier organisiert sie Schulungen, Tagungen und die Veröffentlichung von Informationsschriften.

So kommt Teusch in Kontakt mit führenden Persönlichkeiten der katholischen Frauenbewegung und findet zudem Zugang zur politischen Sphäre. Ihr Leben lang engagiert sie sich für die Belange von Frauen; so etwa von 1923 bis 1965 als Vorsitzende des Deutschen Nationalverbands der Katholischen Mädchenschutzvereine. Mit diesem Einsatz leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der katholischen Sozialarbeit.

Parlamentarierin und Sozialpolitikerin in der Weimarer Republik

Zur Politik im engeren Sinne stößt Christine Teusch mit dem Ende des Ersten Weltkriegs: Unmittelbar nach Einführung des Frauenwahlrechts wird sie 1919 mit 30 Jahren als jüngstes Mitglied in die verfassungsgebende Nationalversammlung der Weimarer Republik gewählt. Damit gehört Teusch zu den ersten Frauen, die in Deutschland in ein Parlament gewählt wurden – und dies obwohl sie ursprünglich Einwände gegen die Einführung des Frauenwahlrechts gehabt hatte, weil sie vorab eine gründliche staatsbürgerliche Aufklärung von Frauen für notwendig hielt.

Teuschs Zeit als Reichstagsabgeordnete der katholischen Zentrumspartei erstreckt sich über die gesamte erste deutsche Republik. 1920 wird sie, die sich dem linken, gewerkschaftlichen Flügel der Zentrumspartei zuordnete, in den Fraktionsvorsitz gewählt. Sie etabliert sich als engagierte Sozialpolitikerin und ist zeitweilig stellvertretende Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses im Reichstag. Darüber hinaus arbeitet sie im Unterausschuss für Beamtengelegenheiten sowie im Reichsausschuss der Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenfürsorge. In den letzten Jahren der Weimarer Republik gehört Christine Teusch als Schriftführerin dem Reichstagspräsidium an.

Im Jahr 1925 geht es im Reichstag in der sogenannten Zölibatsdebatte um die Frage, inwiefern der Lehrerinnenberuf mit der Ehe zu vereinbaren sei. Obgleich Christine Teusch der Meinung war, dass „die Verbindung von Mutterschaft und Beruf als Regel nicht zu billigen ist" (Quelle: Christine Teusch MdR „Die verheirateten weiblichen Beamten. Siehe nachfolgenden Kasten), vernetzt sie sich mit Frauen anderer Fraktionen und setzt sich aus verfassungsrechtlichen Gründen für die Rechte verheirateter Beamtinnen ein. Letztlich kann in den 1920er Jahren nur der Anspruch verheirateter Beamtinnen auf eine Abfindungssumme durchgesetzt werden, wenn diese sich aus dem Dienst zurückzogen. Für Teusch besonders enttäuschend, war die Regelung, dass verheirateten Beamtinnen weiterhin gekündigt werden konnte, wenn sie wirtschaftlich über ihre Ehemänner abgesichert waren.

"Innere Emigration" während des Dritten Reichs

Mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Januar 1933 endet Christine Teuschs politisches Wirken zunächst abrupt. Stimmte sie bei einer Probeabstimmung zu Hitlers Ermächtigungsgesetz noch dagegen, beugt sie sich bei der tatsächlichen Abstimmung der Fraktionsmehrheit. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Reichstag wendet sie sich wieder ihrem ursprünglichen Beruf als Lehrerin zu, wird aber bereits 1936, im Alter von 48 Jahren vorgeblich aufgrund gesundheitlicher Probleme in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Ihr sozialkaritatives Engagement setzt Teusch in der Mädchenschutzarbeit fort.

In den Jahren des Nationalsozialismus steht Christine Teusch dem katholischen Widerstand, besonders dem sogenannten „Kölner Kreis“, nahe und hält Kontakt zu Freunden aus der katholischen Gewerkschaftsarbeit. Wahrscheinlich auch aus diesem Grund wird sie immer wieder von der Gestapo verhört und unter Druck gesetzt; mehrere Hausdurchsuchungen finden statt. 1944/45 wird Teusch von der Gestapo in Schutzhaft genommen und im Frühjahr 1945 entgeht sie nur knapp dem Tod.

Kulturpolitisches Engagement direkt nach dem Zweiten Weltkrieg

Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wendet sich das Blatt für Christine Teusch erneut. Als eine der politisch nicht belasteten, erfahrenen „Weimarer Frauen“ die während des Dritten Reiches in die "innere Emigration" gegangen war, ist sie in der unmittelbaren Nachkriegszeit bei der britischen Besatzung sehr gefragt.

Bereits 1945 schließt sie sich der neugegründeten – und im Gegensatz zur Zentrumspartei überkonfessionellen Christlich-Demokratischen Union (CDU) an. War Teusch während der Weimarer Republik noch der Ansicht gewesen, dass konfessionelle Unterschiede für eine gemeinsame christliche Partei zu groß seien, ist sie nun von der Richtigkeit einer beide Konfessionen umspannenden Partei überzeugt. Auch hinsichtlich der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hat sich ihre Position gewandelt: Hatte sie in den 1920er Jahren lediglich gleiche Rechte für Frauen im staatsbürgerlichen Sinne befürwortet, ist sie jetzt für eine vollständige Gleichstellung im politischen, öffentlichen und privatrechtlichen Sinne.
Noch vor den ersten Wahlen im neu gegründeten Bundesland Nordrhein-Westfalen übernimmt Teusch wichtige politische Ämter. So wird sie in den Kölner Stadtrat und den beratenden Provinzialrat der Nordrhein-Provinz berufen und ist Vorstandsmitglied der rheinischen Landespartei sowie Mitglied im CDU-Zonenausschuss in der britischen Besatzungszone.

Teusch wendet sich der Kulturpolitik zu und macht sich hier schnell einen Namen. 1946 wird sie Vorsitzende des Kulturausschusses des zunächst ernannten Landtags, 1947 dann des ersten demokratisch gewählten Landtags von Nordrhein-Westfalen. Bis 1966 bleibt Christine Teusch Abgeordnete und fällt im Landtag als stets frei sprechende Rednerin und gewitzte Zwischenruferin auf. Dank ihrer herausragenden Stellung innerhalb der nordrhein-westfälischen CDU-Frauenvereinigung wird Christine Teusch zudem Mitglied des CDU-Bundesvorstandes.

Von besonderer – auch bundesdeutscher – Bedeutung ist Christine Teusch aber aufgrund ihrer Tätigkeit als Kultusministerin Nordrhein-Westfalens in den Jahren 1947 bis 1954. Ihre Kandidatur für das Ministeramt und ihre Ernennung im Dezember 1947 wurden sowohl in der katholischen Kirche als auch in Teilen ihrer eigenen Partei massiv kritisiert. Trotz intensiver Bemühungen hatte sich die CDU jedoch nicht auf einen männlichen Kandidaten einigen können. Konrad Adenauer, damals CDU-Fraktionsführer im nordrhein-westfälischen Landtag, vertrat die Ansicht, Teusch sei den „mit dem Amt eines Kulturministers verbundenen starken seelischen Beanspruchungen“ (Zitiert nach: Dertinger, Antje, Frauen der ersten Stunde. Aus den Gründerjahren der Bundesrepublik, Bonn 1989, S. 216) nicht gewachsen. Zudem führt der deutlich ältere Adenauer mögliche gesundheitliche Probleme Teuschs ins Feld. Entscheidend für die ablehnende Haltung vieler war sicher Christine Teuschs Geschlecht.

Von kirchlicher Seite wurde dann auch explizit bezweifelt, ob eine Frau einem solch verantwortungsvollen Regierungsamt gewachsen sei. Der damalige Ministerpräsident Arnold warnt Christine Teusch, man wünsche keine „Weiberwirtschaft“. Tatsächlich aber zeigt sich „Frau Minister“, wie Teusch sich nennen lässt, den Herausforderungen eher gewachsen als ihre männlichen Vorgänger, die jeweils nur für wenige Monate oder gar Wochen im Amt geblieben waren.

Als Hauptaufgaben in ihrer Zeit als Kultusministerin bezeichnet Teusch die Pflege des freien demokratischen Geistes, die Wahrung der christlichen Tradition und die Schaffung von Bildungsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsschichten. Ihre bildungspolitischen Initiativen prägten die nordrhein-westfälischen Bildungslandschaft weit über ihre Amtszeit hinaus.

Hauptanliegen der Ministerin: ein konfessionell geprägtes Schulwesen

Den Forderungen der katholischen Kirche entsprechend engagiert sich Christine Teusch für ein konfessionell geprägtes Schulwesen. 1950 kann sie dies in den schulpolitischen Passagen der nordrhein-westfälischen Landesverfassung gegen starke Widerstände von Liberalen und Linken zunächst durchsetzen: Verankert werden Bekenntnisschulen und das Elternrecht, in dem die letztliche Entscheidungsmacht der Eltern in Erziehungsfragen festgelegt wird. Da dies besonders auch für die religiöse Erziehung der Kinder gelten sollte, leitet sich für Teusch daraus das Recht von Eltern ab, eine konfessionelle Volksschule einzufordern. Ergebnis waren unzählige konfessionell unterschiedliche Zwergschulen im Land.

Hintergrund der Bemühungen Teuschs um ein konfessionell geprägtes Schulsystem ist ihre feste Überzeugung, dass „[n]icht Umsturz der bestehenden Ordnung Heilung des kranken […] Staats- und Gesellschaftsleben bringen [kann], sondern alleine die Wiederherstellung der Christentums.“ (Zitiert nach: Dertinger, Antje, Frauen der ersten Stunde. Aus den Gründerjahren der Bundesrepublik, Bonn 1989, S. 223) Die Rückkehr zu christlichen Traditionen und Werten sollte eine Wiederholung des Dritten Reichs in Zukunft unmöglich machen. Trotz ihrer stark christlich geprägten Schulpolitik hat Teusch in ihrer Kirche und dem konservativen Flügel der CDU keinen leichten Stand: Strebten jene etwa ausschließlich humanistische Gymnasien an, setzte Teusch zusätzlich auch die Einrichtung neusprachlicher und naturwissenschaftlicher Gymnasien durch.

Während Christine Teuschs Zeit im Ministerium werden auch Abendgymnasien und Volkshochschulen, d.h. der „Zweite Bildungsweg“, wie auch kleinere Klassengrößen entwickelt und gefördert. Kindern aller Bevölkerungsschichten sollte eine gute Ausbildung und durch Begabtenförderung anschließend der Besuch einer Universität ermöglicht werden. Um den Wiederaufbau und die Neugründung von Universitäten und Hochschulen bemüht sich Teusch mit beträchtlichen finanziellen Zuwendungen, wenn es auch noch nicht zur vielfach geforderten grundlegenden Hochschulreform reicht.

Teuschs Hochschulpolitik gilt damals als „Ruhmesblatt in der Geschichte des deutschen Wiederaufbaus“. Ihre Verdienste um die akademische Bildung schlugen sich auch in der Gründung noch heute bedeutender Institutionen wie der Studienstiftung des Deutschen Volkes, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und der Forschungsgemeinschaft der deutschen Wissenschaft nieder.

1953/54 steht Christine Teusch als Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, dem bundesweit wichtigsten kulturpolitischen Organ, vor.

Mädchenbildung zwischen Förderung und „Pudding-Abitur“

Ein besonderes Anliegen der Kultusministerin Christine Teusch ist die Frauen- und Mädchenbildung. Als Katholikin und Konservative heißt dies für sie allerdings nicht zwangsläufig die gleiche Ausbildung beider Geschlechter. So steht denn auch in dem von Teusch verantworteten Schulordnungsgesetz für Nordrhein-Westfalen 1952:
"Bei der Gestaltung des Schulwesens ist die Verschiedenartigkeit der Geschlechter zu berücksichtigen.“ (Zitiert nach: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Unterwegs zur Gleichberechtigung. Frauenförderung und Gleichstellungspolitik in Schule und Schulaufsicht in Nordrhein-Westfalen. Rückblicke und Ausblicke, 2009, S. 4)

Teuschs Bemühungen konzentrieren sich auf eine Förderung von Mädchen und Frauen in der ihnen eigenen Schul- und Berufsausbildung. So bemüht sie sich beispielsweise um einen weiblichen Zweig in der katholischen Studienstiftung Cusanuswerk.

War das gemeinsame schulische Lernen von Mädchen und Jungen in den 1940er und 1950er Jahren noch keinesfalls alltäglich, so hatte der Zweite Weltkrieg doch dazu geführt, dass Mädchen regelmäßig in höheren Jungenschulen aufgenommen wurden. Die Ansicht, die Koedukation müsse – wenn möglich – mit allen Mitteln verhindert werden, war jedoch immer noch weit verbreitet. Teusch wird hier dennoch nicht von alleine aktiv – offenbar ist dieses Problem für sie nicht sonderlich gravierend. Erst 1954 ordnet sie auf Druck von außen an, dass Mädchen in Zukunft keinen Zugang mehr zu Jungenschulen haben sollten.

Ein weiterer Diskussionspunkt in den 1950er Jahren sind die sogenannten Frauenoberschulen (FOS). Um 1900 in Deutschland eingeführt, konnten junge Frauen hier neben der allgemeinen Schulbildung auch hauswirtschaftliche, pflegerische und erzieherische Fähigkeiten erwerben. Nach dem Zweiten Weltkrieg wird diese Schulform kaum mehr aufgegriffen. In Nordrhein-Westfalen aber werden die Frauenoberschulen 1948 als allgemeinbildende höhere Schule anerkannt, obgleich ihr Abschluss keinen uneingeschränkten Hochschulzugang ermöglicht.

Als Kultusministerin Teusch 1954 – mitten in der Abiturvorbereitungszeit – mit sofortiger Wirkung den Erlass plant, den FOS-Absolventinnen nicht wie bis dahin üblich ein „Reifezeugnis“, sondern nur noch ein „Abschlusszeugnis“ auszustellen, stößt sie auf heftigen Gegenwind. Auch ein Frauenoberschul-Abschluss, so ihre GegnerInnen, solle den Zugang zur Hochschulbildung ermöglichen. Der Druck auf die Kultusministerin ist so groß, dass sie den Erlass zunächst für den laufenden Jahrgang aussetzt. Später wird er gänzlich zurückgenommen.

Dass Christine Teusch 1954 nicht erneut als Kultusministerin berufen wird, erlebt sie als Zurückweisung. Auch vier Jahr später scheitert ihr Versuch, nochmals Ministerin zu werden. Aufgrund des veränderten Zeitgeists Ende der 1950er Jahre erscheint das von Teusch propagierte Schulsystem veraltet. Besonders geschmerzt haben wird es Christine Teusch, dass sie im Frühjahr 1968 miterlebt, wie die sozialliberale Koalition das von ihr mitgeprägte Schulgesetz und den Schulartikel der Landesverfassung aufhebt. Ihr Engagement für ein konfessionell geprägtes Schulwesen wurde so zunichte gemacht.

Leidenschaft für die europäische Idee

Wie schon während der Weimarer Republik engagiert sich Christine Teusch auch während ihrer Jahre als Landtagsabgeordnete kontinuierlich für die europäische Idee. Bereits in den 1920er Jahren hatte sie in den Sozialausschüssen des Völkerbundes gearbeitet und an der Genfer Abrüstungskonferenz teilgenommen. Direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zeigt sie ihr europapolitisches Interesse mit ihrer Teilnahme am Europa-Kongress in Den Haag 1948, an der ersten beratenden Versammlung der europäischen Parlamentarier und als Mitgründerin des Deutschen Rates der Europäischen Bewegung.

Durch einen Herzanfall geschwächt stirbt Christine Teusch am 24. Oktober 1968 im Alter von 80 Jahren in Köln – der Stadt, in der sie fast ihr gesamtes Leben verbracht hat. Wie viele Lehrerinnen und Parlamentarierinnen jener Zeit hat sie nie geheiratet und ist kinderlos geblieben.
(Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg: https://www.lpb-bw.de/teusch-10-2013)

Christine Teusch – eine kritische Auseinandersetzung (von Zoe S.)

Der Zusatzkurs Geschichte der derzeitigen Q2 des Königin-Luise-Gymnasiums hat sich mit der Lebensgeschichte einer ehemaligen Schülerin der KLS beschäftigt: Christine Teusch. Frau Christine Teusch (1888-1968) war eine für die deutsche Geschichte des vergangenen Jahrhunderts sehr bedeutende Person (siehe ausführliche Biographie). Da sie einerseits als eine der ersten Frauen überhaupt im Reichstag saß, andererseits jedoch zum Zeitpunkt der Machtübernahme durch die NSDAP Teil des Reichstages war, stellte sich die berechtigte Frage, ob Christine Teusch ebenfalls Mitwirkende und Unterstützerin des NS-Regimes war und somit als Täterin in der NS-Diktatur bezeichnet werden kann - oder ob sie sich den Wertvorstellungen des Nationalsozialismus widersetzte und sogar eher als Opfer des NS-Regimes bezeichnet werden kann.

Diese Fragestellung war die Grundlage für ein im Kontext des ZK Geschichte angefertigtes Urteil über den Fall von Christine Teusch. Drei Aspekte standen dabei im Vordergrund:

  1. Lässt sich Christine Teusch eher als Opfer oder als Tater des Nationalsozialismus bezeichnen?
  2. Wenn wir sie als Opfer des NS-Regimes betrachten, möchten wir für sie einen Stolperstein an der KLS verlegen lassen?
  3. Abseits vom Ausgang der ersten beiden Fragestellungen: Erscheint uns Christine Teusch als positives Vorbild ihrer Zeit?

Im Folgenden möchte ich kurz, soweit ich sie formulieren kann, die Meinungen des Kurses nach abgeschlossener Arbeit zusammenfassen und anschließend die wichtigsten Punkte ausführen, die sich mir während meiner Arbeit mit dem Fall und in meiner finalen Beurteilung ergaben. Danach jedoch möchte ich allgemein resümieren, was mir diese Beschäftigung mit der Person Christine Teuschs sowie mit der Arbeit an historischen Quellen und allen Erkenntnissen gegeben hat.

Aus Christine Teuschs Biographie lassen sich einige Charakterzüge herausfiltern: Sie war selbstständig, selbstbewusst und emanzipiert, da sie sich dem noch verbreiteten Frauenbild widersetzte, indem sie sich nicht dem klassischen Hausfrauendasein beugte, sondern selbstständig beruflich aktiv wurde. Außerdem engagierte sie sich für Frauenrechte und das Sozialwesen, insbesondere im Bereich der Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus bewies sie Mut, Stärke und Selbstbewusstsein, sich als Kandidatin aufstellen zu lassen und aktiv in der Politik mitzuwirken, da für Viele die Vorstellung, eine Frau in der Politik mitwirken zu lassen, vermutlich noch sehr neu und damit unangenehm war. Des Weiteren spielte das Thema Religion in ihrem Leben eine wichtige Rolle - durch die Erziehung in einer streng katholischen Kaufmannsfamilie und im weiteren Berufsleben ihr Engagement im katholischen Verbandswesen. Sie war demnach sehr katholisch orientiert und außerdem sehr loyal ihren Wertvorstellungen gegenüber.

Die Frage, ob es sich bei Christine Teusch um eine (Mit-) Täterin des NS-Regimes handelt, hängt ausschlie߬lich an ihrer Rolle bei der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes; dazu muss ich zunächst die historischen Fakten etwas detaillierter darlegen:

Die Regierungskoalition, bestehend aus der NSDAP und DNVP, beantragte am 23.03.1933 ein „Ermächtigungsgesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“: Die Gesetzgebungskompetenz, auch für verfassungsändernde Gesetze, sollte vom Parlament auf die Regierung übertragen werden. Ein solches Gesetz bedeutete die Aufhebung der Gewaltenteilung, man hat diesen Vorgang deshalb vielfach als „Selbstentmachtung des Reichstages“ bezeichnet – und wir heute wissen, dass dieses Gesetz, nachdem es verabschiedet worden war, die zentrale Grundlage für die Durchsetzung der totalitären NS-Diktatur bildete.

Zunächst musste dieses Gesetz aber vom Reichstag verabschiedet werden, dafür brauchte es eine Zweidrittelmehrheit (378 Stimmen). Die Regierungskoalition hatte die Stimmen der NSDAP und DNVP sicher, zusammen 340 Stimmen; es fehlten also noch 38 Stimmen. Die SPD (120 Stimmen) ließ keinen Zweifel daran, dass sie niemals für ein solches Gesetz stimmen würde – und handelte auch entsprechend. Alle kleineren Parteien verfügten zusammengenommen nur über 32 Stimmen, spielten für den Ausgang der Abstimmung also so oder so keine Rolle. Entscheidend war in dieser Situation das Verhalten der Zentrumsfraktion (74 Stimmen) – darunter Christine Teusch.

Im Zentrum gingen die Meinungen – aus unterschiedlichsten Gründen – weit auseinander, deshalb wurde hinter verschlossenen Türen zunächst eine Probeabstimmung durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass eine deutliche Mehrheit für das Ermächtigungsgesetz votierte, eine kleine Minderheit blieb jedoch entschlossen, gegen das Gesetz zu stimmen; 5 Namen sind bekannt – darunter Christine Teusch. Damit war vermutlich klar, dass das Ermächstigungsgesetz auf jeden Fall die für die Zweidrittelmehrheit noch erforderliche Zahl von Stimmen aus dem Zentrum (38) erhalten würde. Im Grunde ging es also nur noch um die Frage, ob die Fraktion geschlossen zustimmen würde oder nicht.

Nach intensiven Diskussionen wurde eine zweite Probeabstimmung durchgeführt – und jetzt waren auch die letzten Gegner bereit, für das Gesetz zu stimmen, darunter auch Christine Teusch. Damit konnte der Vorsitzende vor dem Reichstag die einhellige Zustimmung des Zentrums verkünden.

Christine Teusch rechtfertigte dies mit der „Rücksicht auf die Partei und ihre Zukunft. Die äußere Einheit der Fraktion und damit die Geschlossenheit der Deutschen Zentrumspartei sollten als letzter Garant demokratischen Rechts und christlicher Grundhaltung in die ungewisse Zukunft hinüber gerettet werden.“

In meiner Beurteilung der ersten Fragestellung, ob Christine Teusch eher als Täter oder als Opfer des NS-Regimes erscheint, ordnete ich sie als Opfer ein. Das Argument, sie als (Mit-) Täter zu bewerten, da sie für das Ermächtigungsgesetz stimmte, habe ich ausführlich betrachtet und festgestellt, dass ihre Stimme letztendlich nicht ausschlaggebend gewesen wäre. Sie stimmte „nur“ aus Loyalitat letzten Endes ihrer Partei zu, mit Gedanken an die Zukunft der Partei und in dem Wissen, dass ihre Stimme nicht die Entscheidende gewesen wäre. Natürlich hätte sie trotzdem bei ihrer Stellungnahme bleiben und für diese eintreten können, aber in Anbetracht der Situation, in welcher sie sich befand, lasst sich doch schon schwerlich sagen, dass sie deswegen als Täter angesehen werden sollte.

Sie war eine der einzigen anwesenden Frau; zu jener Zeit wurden Frauen generell noch nicht häufig in der Politik gesehen, weshalb sie wahrscheinlich sowieso schon weniger respektiert und wahrgenommen wurde als alle anwesenden Manner. Schon gegen diese sexistische Einstellung auch in ihrer eigenen Partei musste sie sich wehren und trotzdem widersetzte sie sich noch als eine von wenigen dem Antrag der NSDAP. Damit einhergehend machte sie sich natürlich automatisch zum Gegner des NS-Regimes und riskierte somit Konsequenzen, falls die NSDAP das Ermächtigungsgesetz durchbringen würde. Da die damalige Politik bereits durch Gewalt geprägt war (man berücksichtige zum Beispiel das Vorgehen gegen die Kommunisten nach dem Reichstagsbrand oder die Drohungen auch gegen Zentrumsabgeordnete unmittelbar vor der Abstimmung), ging sie ein hohes Risiko ein, sich öffentlich der Regierung zu widersetzen.

Letztendlich beugte sie sich der Mehrheit, um ihre loyale Haltung als Teil der Politik zu bewahren und ein letztes demokratisches Zeichen zu setzen, welches als Letztes gelten sollte, bevor die Demokratie sich quasi auflöste.

Gründe dafür, weshalb sowohl ich als auch der Kurs sie als Opfer bewertet haben, waren unter anderem, dass sie Verhöre, Hausdurchsuchungen und Drohungen des NS-Regimes ertragen musste und starkem Druck ausgesetzt war. Frau Teusch war bereits vorerkrankt, sie hatte Herzprobleme und diese verschlechterten sich durch den Stress, dem sie ausgesetzt war. Weitere Gründe waren eine Strafversetzung, welche sie jedoch nach einer Weile wieder rückgängig machen konnte (in manchen Quellen ist sogar die Rede von „wiederholten Strafversetzungen, durch die man sie systematisch kaputt gemacht und ihre Gesundheit zerrüttet habe), sowie ihre Pflicht als Lehrerin, den nationalsozialistischen Vorgaben nach zu unterrichten, die sie mit ihrer Moral nicht vereinbaren konnte. Der letzte und wichtigste Punkt, sie als Opfer zu betrachten, findet sich in dem Argument, dass sie sich über Monate in „Schutzhaft“ befand und durch die Gestapo fast ermordet wurde.

„Auch dort blieb sie von der Gestapo nicht verschont: Sie wurde, wie alle früheren Zentrumspolitiker, verhaftet und bis April 1945 im Hospital in „Schutzhaft“ gehalten. Dabei entging sie nur knapp der Ermordung, wie sie im Sommer 1945 Josef Hoffmann, ihrem späteren Fraktionskollegen im Landtag von Nordrhein-Westfalen, erzählte. In seinen 1977 veröffentlichten Lebenserinnerungen berichtet Hofmann: „Unter Tränen erzählte sie mir, wie sie noch in den letzten drei Tagen vor der Ankunft der Amerikaner von der Gestapo umgelegt werden sollte, wie aber der SS-Mann, der sie im Krankenhaus von Neheim-Hüsten erschießen sollte, an der Pforte des Krankenhauses mit der Nachricht überrascht wurde, dass soeben seine Tochter schwerverletzt durch einen Granatsplitter eingeliefert worden sei. Ohne sich noch um seinen Auftrag zu kümmern, sei der SS-Mann dann in das Krankenzimmer seiner Tochter gestürzt, die noch am gleichen Tag in den Armen ihres Vaters gestorben sei.“ (Zehender 2014, S. 111)

Bezogen auf die zweite Fragestellung, ob Christine Teusch als moralisches Vorbild angesehen werden kann, ob sie eher als positives Vorbild oder negative Figur ihrer Zeit bewertet werden sollte, habe ich folgendermaßen argumentiert:
Christine Teusch war ein Opfer des NS-Regimes, so wie viele Andere auch diesem zum Opfer gefallen sind. Aufgrund ihrer Überzeugungen und Stärke würde ich sie jedoch nicht nur als Opfer bezeichnen, sondern viel mehr als durchaus positives Vorbild. Allgemein gesprochen ist Christine Teusch für ihre Wertvorstellungen und Überzeugungen eingetreten und hat sich nicht von der nationalsozialistischen Ideologie davon abhalten lassen, selbst wenn sie sich dadurch einer starken Mehrheit gegenüberstellen und gewaltsame Konsequenzen riskieren musste.

Meiner Meinung nach braucht es in einer Gesellschaft, sowie in eigentlich jeder politischen Zusammenkunft genau diese Einstellung, um vernünftig zu agieren und zu leben. Da der Mensch dazu tendiert, sich andernfalls zu leicht mit der Masse treiben zu lassen und seine Taten nicht mehr ausreichend zu reflektieren, halte ich es für wichtig, dass so viele Personen wie möglich Christine Teusch folgen, indem sie für ihre eigenen Wertvorstellungen eintreten und stets ihr Handeln reflektieren.

Daher behaupte ich, dass Christine Teusch durchaus ein großes positives Vorbild ist und das nicht nur in ihrer Art und Weise, für ihre Überzeugungen einzutreten und zu kämpfen, sondern auch in den Bereichen, für die sie sich einsetzte. Vor allem erkennbar war ihr Engagement für Frauenrechte und die Emanzipation von Frauen, eindeutig, da sie als eine der ersten Frauen ein Mandat als Abgeordnete im Reichstag besaß. Außerdem ihr Engagement für das Sozialwesen, das sie durch diverse Leitungen wie beispielsweise in der Frauenarbeitsstelle, unterstützte oder später im Reichstag, und zusätzlich die Bildung, die sie nicht zuletzt durch ihre Lehrtätigkeiten unterstützte.

Das Kursergebnis lässt sich grob wie folgt beschreiben: Viele bezeichneten Christine Teusch als Opfer des Nationalsozialismus aufgrund bereits genannter Tatsachen. Niemand ordnete sie als „Täter“ des NS-Regimes ein. Natürlich stand die Frage im Raum, warum sie denn letztendlich für das Ermächtigungsgesetz stimmte, wodurch die Frage nach der Moral und dem Einstehen für die eigenen Vorsätze aufgeworfen wurde. Schließlich ließen sich mehrere Perspektiven herausfiltern, aus welchen man diese Tatsache beurteilen konnte: Einerseits natürlich die Ansicht, dass sie für ihre Moral hätte einstehen sollen und sich nicht der Mehrheit hätte beugen sollen. Andererseits lässt sich kritisch anmerken, dass sie sich in einer außergewöhnlichen Lage befand, in einer Situation, die man sich heutzutage kaum noch vorstellen kann, als eine der wenigen Frauen im Reichstag zu einer Zeit, in welcher die Politik durch Gewalt geprägt war, und dann musste sie noch ihre Meinung vertreten, die sich der Mehrheit widersetzte. Von daher kann eine Bewertung ihrer Handlung in diesem Moment natürlich nicht einseitig erfolgen, sondern ist aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten.

Zur Frage, ob wir für Christine Teusch einen Stolperstein verlegen sollten, kam es auch zu verschiedenen Meinungen. Einerseits die Ansicht, dass wir sie ja als Opfer einordnen würden und der Stolperstein durchaus gerechtfertigt wäre, um sie in Ehren zu halten, Ein Gegenargument war, dass Christine Teusch im Vergleich zu anderen Opfern beispielsweise keine familiären Verluste erlitten hat und nicht ins Konzentrationslager musste und dass ein Stolperstein für sie dann möglicherweise unverhältnismäßig erscheinen könnte im Vergleich zu anderen Opfern des NS-Regimes, die deutlich „mehr“ gelitten haben. Dagegen ließ sich einwenden, was wieder für den Stolperstein sprechen würde, dass Leid und Schmerzen nicht relativiert und verglichen werden sollten. Wenn man sich deswegen gegen einen Stolperstein entscheiden würde, klänge das in meinen Ohren so, als hatte Frau Teusch „nicht genug gelitten“, um einen Stein zu verdienen. Kein passendes Argument, wie ich finde. Andererseits ließe sich natürlich anmerken, dass Angehörige von ermordeten Opfern sich verletzt fühlen könnten, würde Frau Teusch einen Stein bekommen, hingegen Verstorbene oder Gefangene des NS-Regimes nicht. Ein weiterer Punkt gegen den Stolperstein, wie ich finde, ist der Aspekt, dass Christine Teusch durch diesen möglicherweise „nur“ als Opfer in Erinnerung bliebe. Auch das sei nicht kleinzureden, wie ich hier betonen möchte, es geht lediglich um den Aspekt des moralischen Vorbilds, eine Funktion, die Frau Teusch möglicherweise mehr erfüllt als ihre Rolle als „Opfer“ und daher eher als Vorbild und weniger als Opfer in Erinnerung behalten werden sollte.

Nach ausgiebigen Diskussionen mit eben jenen Argumenten ergab eine kursinterne Abstimmung, dass die Mehrheit für einen Stolperstein gewesen wäre.
Anschließend erreichte den Kurs jedoch die Information, dass ein Fehler oder Missverständnis bezüglich der Quellen vorliegt. Die Literatur, die wir nutzten, um darzustellen, dass Frau Teusch sich in Schutzhaft befand, bedroht, fast ermordet, strafversetzt wurde, ist leider nicht ausreichend. Zwar wurden diese Tatsachen immer wieder, vor allem in Internettexten, aber auch in wissenschaftlichen Werkeln, so zitiert, jedoch fehlten immer Belege und Quellennachweise für diese Behauptungen. Erst eine Anfrage an das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln ergab, dass uns hier immer nur die Aussagen von Frau Teusch persönlich vorliegen: Aussagen, die sie nach Kriegsende in ihre Tagebücher schrieb, ihren Freunden und Bekannten mitteilte, welche sie wiederum in ihren Werken veröffentlichten. Jedoch liegen uns keinerlei wirkliche Beweise für ihre Worte vor, weder Berichte der Gestapo, noch sonstige offizielle, aussagekräftigen Dokumente; überdies sind die Aussagen von Christine Teusch teilweise nicht korrekt, teilweise wenig glaubhaft. „Das Leben in der beschützenden Klausur der Franziskanerinnen im Karolinenhospital hat sie später undifferenziert als „Schutzhaft“ dargestellt. Diese Stilisierung korrespondiert mit dem angeblichen Mordversuch der SS unmittelbar vor Einmarsch der Amerikaner“ (Schumacher/Hörold/Ostermann Nr. 1595).

Leider stellt diese Information den Fall Christine Teusch nochmal in ein anderes Licht. Das Urteil, dass wir glaubten fällen zu können, musste nun nochmal überdacht werden. Zudem konnten wir nun keinen Stolperstein für Christine Teusch verlegen, weil wir keine Nachweise mehr vorliegen hatten, die sie als Opfer des Nationalsozialismus ausweisen konnten.

Was hat mir dieser Fall gegeben?

Zoe S.

Für mich hat sich durch diese Information in meiner Meinungs- und Urteilsfindung natürlich auch nochmal etwas geändert. Aber nicht nur das, generell habe ich nach diesen Unterrichtsstunden noch einmal über den Fall und auch die Arbeit mit Quellen nachgedacht und reflektiert, was ich jetzt aus diesem Projekt mitnehmen möchte.
Quellen können unzuverlässig sein. Auch wenn alles korrekt zitiert und wiedergegeben ist, sollte man immer mehr als einmal darüber nachdenken, welche Zitate wie gemeint und wie zu deuten sind. Daraus lernte ich für mich persönlich, dass auch seriös wirkenden Büchern und Quellen nicht immer zu trauen ist, beziehungsweise besser formuliert, sehr genau nachgelesen werden muss, wie nachgewiesen eine Aussage tatsächlich ist. Die Tatsache, dass die Quellen um den Fall von Christine Teusch teils eher schwammig und nicht konkret sind und somit nicht uneingeschränkt genutzt werden sollten, um sich eine Meinung zu bilden, schärfte auf jeden Fall mein Verständnis für die Wichtigkeit von korrekten Quellennachweisen und ein allgemeines Bewusstsein beim Zitieren von Quellen, vor allem bei wissenschaftlichen Arbeiten, in welchen einzelne Fakten die gesamte Interpretation verändern können.

Die Tatsache jedoch, die sich erst gegen Ende zeigte, dass eben jene Quellen nicht verlässlich sind und wir Frau Teusch demnach nicht als Opfer bezeichnen können, zumindest nicht nach unseren Maßstäben, versetzte dem Gesamtbild des Falles zunächst einen negativen Stempel, zumindest aus meiner Sicht. Ich war enttäuscht von der Tatsache, dass ich mir eine Meinung auf falschen Grundlagen gebildet hatte, enttäuscht, dass historische Ereignisse aufgrund fehlender Quellen viel zu häufig nicht wirklich korrekt präsentiert und somit beurteilt werden und daraus gelernt werden kann. Und ich war enttäuscht von dem negativen Beigeschmack, den der Charakter Christine Teuschs nun erhielt, da es auf mich so wirkte, als hätte sie sich selbst im Nachhinein als Opfer dargestellt, ohne dass für diese Aussage Nachweise existierten.

Jedoch wollte ich im weiteren Gedankenverlauf nicht außer Acht lassen, dass ich mich genug mit der Biographie Christe Teuschs beschäftigt hatte, um sie nicht bloß auf ihre nun widerlegte „Opferrolle“ reduzieren zu können. Was sie für mich besonders machte, war nicht die Tatsache, dass sie angeblich in Schutzhaft genommen wurde. Was mich interessierte, beeindruckte, inspirierte, vor allem beim Lesen ihrer Biographie von Katrin Zehender, war ihre Art, konsequent für ihre Einstellung einzutreten. Hier möchte ich nochmals den Begriff „Vorbild“ ins Spiel bringen. Denn ich halte Christine Teusch mehr als Vorbild und weniger als Opfer in Erinnerung. Mich beeindruckte, dass sie es in einer Gesellschaft, die Frauen weder als emanzipiert noch in der Politik sah, schaffte, von ihrer Jugend an selbstbewusst und emanzipiert für ihre Meinung einzutreten. Einerseits war sie als Lehrerin tätig und widersetzte sich somit schon dem allgemein geltenden Frauenbild, dass diese nicht selbstständig arbeiten und leben sollten. Außerdem war sie eine der ersten aktiven und engagierten Frauen in der Politik und setzte sich dort für Bereiche wie die Arbeitslosenversicherung, die Klein- und Sozialrentnerfürsorge, die Wochenhilfe und Bildung und Frauenrechte ein. Diesen Schritt halte ich für sehr mutig, schließlich hatte sie keine gesellschaftliche Frauenbewegung, die zu dem Zeitpunkt voll hinter ihr stand und sie unterstütze, zumindest soweit ich mich in der Geschichte der Frauenbewegung auskenne, sondern vielmehr eine Gesellschaft vor sich, welche ihr Verhalten kritisch und teils wahrscheinlich auch abwertend betrachtete.

Auf persönlicher Ebene mochte ich an dieser Stelle ergänzen, dass ich häufig versuche, Verhaltensweisen nachzuvollziehen, indem ich versuche, mich in die Situation hineinzuversetzen. Und bei Christine Teusch war dies der Fall. Rückblickend auf die Situation, in welcher sie sich gegen ihre Partei stellte und heftig diskutierte, ob dem Ermächtigungsgesetz zuzustimmen sei, würde ich sagen, so hätte ich auch gehandelt oder handeln wollen, ich hätte mich nicht von meiner moralischen Einstellung abbringen lassen wollen, nur wegen einer mir gegenüberstehenden Mehrheit. Aber dann denke ich, heute wissen wir, wie die Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz endete, welche schwerwiegenden Folgen und Konsequenzen für viel zu viele lei¬dende Menschen damit einhergingen oder ausgelöst wurden, und wir wissen genau, dass man einem solchen Gesetz nicht zustimmen sollte, eben aufgrund jener historischen prägenden Ereignisse. Weder Christine Teusch noch ihre Partei wussten über die Folgen Bescheid, für Sie hatte das Gesetz natürlich einen höheren Diskussionsbedarf als andere „Kleinigkeiten“ des Reichstags, doch trotzdem er¬reichten sie mit ihrer Vorstellungskraft vermutlich nicht diese folgenschweren Ausmaße. Außerdem stelle ich mir die Situation von Christine Teusch, weiblich, ledig, kinderlos, politisch aktiv und engagiert, vor, alles in einer Zeit, in der eine Frau mit diesen Eigenschaften noch weit aus dem Rahmen fiel. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass sie möglicherweise guten Gewissens den Reichstags verlassen hatte, jedoch keine Familie (sofern bekannt) oder Gesellschaft gehabt hatte, die sie bewundernd anschaute für ihre Taten, sondern vielmehr Beleidigungen und Drohungen der Nazis gegenüberstand.

Um nochmal auf meine persönliche Einschätzung dieses Verhaltens zurückzukommen, ich weiß nicht, ob ich das könnte. Ich weiß, dass ich für meine Meinung einstehen kann, wenn ich mich genug mit dieser beschäftigt habe und vor allem, wenn ich Menschen habe, die mich unterstützen. Sobald jedoch eine Mehrheit gegen mich argumentiert, sobald eine mir vertraute Person anders argumentiert, merke ich, wie ich meine eigene Meinung sofort bezweifle. Ich würde zwar meine Meinung nicht zwingend ändern, aber wenn mir jemand widerspricht, von dem ich viel halte und mit dem ich eigentlich meist übereinstimme, braucht es schon viel Kraft und auch Selbstvertrauen, bei meiner Meinung zu bleiben und mich nicht überstimmen zu lassen. Und dies kann ich mir nur im kleinen Rahmen unserer weitaus toleranteren Gesellschaft, verglichen mit der Situation vor fast 100 Jahren, vorstellen. In einem noch größeren und extremeren Rahmen bin ich mir unsicher, ob ich wirklich das Selbstvertrauen hätte, auch wenn ich es mir wünschen wurde, nicht an mir selbst zu zweifeln, beziehungsweise natürlich kritisch zu überdenken, jedoch nicht von anderen Meinungen einfach mitreißen zu lassen.

Um nochmal auf die Frage zurückzukommen, was ich durch die Arbeit an diesem Projekt mitgenommen habe, auf persönlicher Ebene muss ich sagen, dass ich selten so viel aus einem einjährigen - oder bei den Unterrichtszeiten der 12. Klasse eigentlich halbjährigen - Kurs mitgenommen habe wie durch diese Arbeit. Sich selber eine Meinung über etwas zu bilden, verlangt zwar auch ein gewisses Hintergrundwissen, sich dieses zu erarbeiten ist sicher mit Anstrengungen verbunden, aber vor allem braucht es Geduld und Zeit, sich in die Thematik einzuarbeiten, einzulesen um am Ende ein Gesamtbild haben zu können, auf dessen Grundlage man urteilen kann.

Für mich hat das Arbeiten an dem Fall Christine Teusch diese Aspekte mitgebracht – ich habe einerseits viel über die Geschichte des Nationalsozialismus gelernt, andererseits aber auch eben jene Geschichte anhand von einer Biographie verfolgen können, wodurch viele Umstände klarer und zusammenhängender erschienen. Und ich habe gelernt, mit wissenschaftlichen Quellen zu arbeiten, historische Fakten herauszuarbeiten und solange nach neuen Informationen zu suchen, bis ich das Gefühl hatte, mir die Situationen vorstellen und mir daraufhin meine Meinung bilden zu können. All dies, was natürlich auch zeitintensiv ist und selbstständiges Arbeiten und Disziplin erfordert und daher natürlich nicht in jedem Kurs erfüllt werden kann, hat mein Jahr im Zusatzkurs Geschichte wohl mehr geprägt als viel andere Unterrichtszeit, bei der ich mich nicht so intensiv mit einem Thema beschäftigt habe und somit auch nicht soviel daraus mitgenommen habe.

Timea F.

Als das Thema „Christine Teusch – Täter oder Opfer“ im Unterricht aufkam, konnte ich zunächst nicht viel damit anfangen, da ich mich zuvor mit einem solchen Thema noch nicht auseinandergesetzt hatte und auch Frau Teusch bislang nicht kannte. Unsere Aufgabe im Geschichtskurs war es, uns über Christine Teusch zu informieren und uns ein Urteil über sie zu bilden und dieses zu verschriftlichen. Dabei stand auch die Frage im Raum, ob es angemessen wäre, für Frau Teusch einen Stolperstein zu verlegen oder nicht.
Im Folgenden möchte ich den Prozess meiner Urteilsbildung erläutern und dabei auch auf Schwierigkeiten, Missverständnisse und Erfolge eingehen. An dieser Stelle möchte ich darum bitten, aus eigener Erfahrung, dass dieser Bericht bis zum Ende mit Sorgfalt gelesen wird. Ein individuelles Urteil kann sich ein jeder auf Grundlage dessen zum Schluss selbst bilden.

Einen Anfang finden

Zunächst war es nicht leicht, einen Einstieg zu finden. Um mir einen allgemeinen Überblick zu verschaffen, habe ich möglichst viel Material und Meinungen zu diesem Thema eingeholt. Einen Großteil fand ich in Internetartikeln, denen ich auch die meisten Informationen entnommen habe. An dieser Stelle ergab sich im Nachhinein die größte Schwierigkeit, darauf werde ich aber im weiteren Verlauf noch eingehen.

Wann kann jemand als Opfer oder Täter bezeichnet werden?

Nachdem ich ein relativ umfassendes Maß an Informationen eingeholt hatte, begann ich mit meiner Urteils¬bildung und habe Argumente gesammelt, die entweder für eine Täterschaft oder eine Opferrolle von Frau Teusch sprachen. Dabei habe ich auch versucht zu definieren, was es heißt, Opfer oder Täter zur Zeit des Nationalsozialismus gewesen zu sein.
Unter der Bezeichnung „Täter“ habe ich die Menschen eingeschlossen, die große Verbrechen verübt haben wie zum Beispiel direkter Mord an Minderheiten oder auch die Arbeit in Konzentrationslagern; Menschen, die solche Verbrechen möglich machten, und die, welche den Nationalsozialismus unterstützten.
Unter der Bezeichnung „Opfer“ habe ich die Menschen inkludiert, die getötet, verfolgt oder durch Einwirkung der Nazis unfähig waren, ihr Leben in Frieden zu führen.

Was spricht gegen Frau Teusch?

Gegen Christine Teusch spricht insbesondere das Argument, dass sie für das Ermächtigungsgesetz stimmte, welches den Nazis ermöglichte, ihre Schreckensherrschaft in Deutschland zu etablieren. Nach meiner Meinung musste es Frau Teusch klar gewesen sein, dass das Ermächtigungsgesetz das Ende für die Demokratie bedeuten würde. Jedoch gilt es zu berücksichtigen, dass sie in der Probeabstimmung zunächst gegen das Gesetz votiert hatte. Diese Tatsache zeigt mir, dass sie im Grunde eine liberale und soziale Grundeinstellung hatte. Christine Teusch schien daher nicht von nationalsozialistischem Gedankengut überzeugt gewesen zu sein. Dennoch stimmte sie bei der offiziellen Abstimmung aus Fraktionszwang für das Ermächtigungsgesetz und beugte sich damit der Mehrheit ihrer Partei. Christine Teusch galt als loyale Politikerin und hätte diesen Ruf mit ihrer Nein-Stimme sicherlich beschädigt. Obwohl ihr die Auswirkungen des Ermächtigungsgesetzes bewusst waren, war ihr der Ruh und die politische Karriere anscheinend wichtiger.

Was spricht für sie?

Frau Teusch hat jedoch auch unter den Nazis gelitten, da ihre christliche und liberale Weltanschauung, die sie in der Zeit des Nationalsozialismus lebte, von den Nazis grundsätzlich nicht akzeptiert wurde. Die christlichen Werte widersprechen nämlich rassistischem Gedankengut und betonen die Gleichwertigkeit aller Menschen, ungeachtet ihres Glaubens und ihrer Herkunft. Dennoch hat sie ihre politische und christliche Haltung nicht verleugnet, was ihr starke politische Verfolgung einbrachte, die fast zu ihrer Ermordung in der Schutzhaft durch die Gestapo führte. Zudem wurde sie des öfteren zwangsversetzt und sie konnte ihre Arbeit als Lehrerin nur schwer ausführen.

Letztendlich ist mir klar geworden, dass beide Kategorisierungen, Täter und Opfer, unpassend für Christine Teusch sind.
Als Täterin kann man sie sicherlich nicht bezeichnen, nur weil sie einen Fehler bei einer politischen Entscheidung gemacht hat. Um Täter zu sein, hätte sie darüber hinaus die Haltung der Nationalsozialisten mittragen müssen Das hat Frau Teusch eben nicht getan, sondern sie hat im Gegenteil durch ihr Wirken diese Ideologie bekämpft.
Dennoch kann man sie wohl nicht als reines Opfer bezeichnen, da diese Definition eher denen zusteht, die einer weit stärkeren Verfolgung durch die Nazis ausgesetzt waren. Dies betrifft insbesondere die rassistische Verfolgung von z.B. Juden oder Sinti und Roma. Der Begriff „Opfer des Nationalsozialismus“ hat bei der Tragweite der Verbrechen der Nazis eine weitaus größere Dimension.

Der Fehler in der Urteilsfindung

Im Verlauf unserer Urteilsbildung fanden wir jedoch mithilfe des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln heraus, dass Christine Teusch weder in Schutzhaft war noch knapp der Ermordung entging. Sie tauchte lediglich eigenständig in einem Kloster unter, um dem Terror der Nazis zu entgehen. Zudem wurde sie nicht mehrfach strafversetzt, sondern nur einmal und das für einen begrenzten Zeitraum. Christine Teusch sagte nicht die Wahrheit über ihr Leben während der Nazizeit.

Ich persönlich habe daraus gelernt, in Zukunft vorsichtiger bei der Recherchearbeit mit Internetartikeln zu sein, die ohne Referenzen über ein Thema informieren. Keiner der existierenden Internetartikel kann sich auf eine bestimmte Quelle beziehen, die seine Behauptungen bestätigen. Das einfache Übernehmen solcher Informationen führt, wie es auch bei mir der Fall war, zu Fehleinschätzungen.

Nach der Aufdeckung dieser Unwahrheiten fühlte ich mich in meinem Urteil bestätigt. Ich habe sie nicht als Täterin bezeichnet, aber auch nicht als Opfer. Bevor ich über die wirklichen Ereignisse in Christine Teuschs Leben Bescheid wusste, empfand ich mein Urteil sogar als relativ hart. Ich habe lange in Frage gestellt, ob es richtig sei, sie als karriereorientiert zu bezeichnen. Mir war durchaus bewusst, dass sie unter Fraktionszwang stand und auch Angst vor möglichen Konsequenzen hatte, wenn sie gegen das Ermächtigungsgesetz stimmt. Doch jetzt bin ich umso mehr davon überzeugt, vor allem auch, weil sie wahrscheinlich genau deshalb gelogen hat. Als angesehene Politikerin konnte sie nach dem Krieg nicht mit ihrer Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz leben und wollte ihren Fehler daher revidieren. Dies hat bei vielen von uns zunächst auch funktioniert.

Mein abschließendes Urteil

Frau Teusch kann für mich nun weder eindeutig als Opfer noch als Täterin bezeichnet werden. Aufgrund ihrer falschen Darstellung sinkt jedoch mein Mitgefühl für sie ungemein.
Jedoch muss man anerkennen, dass Christine Teusch in einer Zeit lebte, in der es viele politische Umbrüche gab und Frauenrechte und Gleichberechtigung noch in den Kinderschuhen steckten. Gerade deshalb kann man Christine Teusch als eine herausragende Politikerin und Frauenrechtlerin bezeichnen, die große feministische Pionierarbeit, ein starkes Engagement für die deutsche Gesellschaft und in der Bildung geleistet hat.
Auch ihre vielen Auszeichnungen und die Benennung eines Platzes in Köln nach ihr bestätigen ihre großartige Sozialarbeit, die auch heute noch als vorbildlich anerkannt wird.
Trotz dieser Anerkennungen muss man aber festhalten, dass sie sich selbst als Opfer des Nationalsozialismus, zum Teil durch ihre falsche Darstellung, sah. Diese Sichtweise hat sie bis zu ihrem Tode beibehalten. Und das ist aus moralischer Sicht nicht vertretbar.

Malin S.

Begonnen habe ich bei der Urteilsfindung mit der Auseinandersetzung mit dem Thema und der Marke Stol­perstein. Schnell wurde mir dabei klar, dass Frau Teusch zwar unter dem Nationalsozialismus zu leiden hatte, aber für mich in ihrem Leiden, und in ihrer Lebensleistung, nicht mit jüdischen Schülerinnen der KLS, die ihr eigenes Leben oder nahe Angehörige verloren haben, zu vergleichen ist. Die Aussage der Stolpersteine ist eher für diese Art von Opfer gedacht und ist für mich daher nicht die richtige Form der Erinnerung an Frau Teusch.

Von dem zweiten Punkt, den ich aus diesem Urteilsfindungsprozess mitnehme, war der ganze Kurs – inklusi­ve mir – sehr überrascht. Alle Quellen über Christine Teusch, mit denen wir unsere Argumentation begründet haben, hatten keinerlei Belege und stammten größtenteils aus CDU-nahen Berichten oder waren sogar Aus­sagen von Frau Teusch selbst. Es kam heraus, dass sie über ihre Gefangenschaft in Schutzhaft und ihre zer­rüttete Gesundheit als Folge von Strafversetzungen gelogen hatte, um nach dem Krieg besser dazustehen. Auf der einen Seite kann ich ihre Intention verstehen. Sie hatte vor Hitlers Machtergreifung für das Ermäch­tigungsgesetz gestimmt, um loyal gegenüber ihrer Fraktion zu bleiben. Vermutlich hat sie befürchtet, ihre po­litische Karriere nicht weiterführen zu können oder im schlimmsten Fall sogar als Anhängerin der National­sozialisten angesehen zu werden – denn das war sie zweifelsfrei nicht. Dennoch rückt es sie in ein deutlich anderes, schlechteres Licht und es hat uns alle erschreckt, dass wir so „blind“ auf die falschen Quellen ver­traut haben, beziehungsweise die vorhandenen zu wenig hinterfragt haben. Ich denke, der ganze Kurs hat hierbei eine enorm wichtige Lektion gelernt, nämlich beim wissenschaftlichen Arbeiten alles genau und dif­ferenziert zu betrachten und niemals Quellen zu vertrauen, die sich nicht sicher belegen lassen.

Trotz alledem hat Christine Teusch im Hinblick auf ihre soziale Arbeit und ihr Engagement in den katholi­schen Mädchenverbänden meiner Meinung nach eine Vorbildfunktion. Es ist ihr hoch anzurechnen, dass sie unermüdlich gegen den Chauvinismus in der Gesellschaft und in der Politik angekämpft hat und sich für Frauenrechte und Bildung engagiert hat. Sie war außerdem am Wiederaufbau der Demokratie und der Grün­dung der Partei für katholische und evangelische Christen – der CDU – beteiligt.

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass Frau Teusch nach Kriegsende den Fehler gemacht hat, ihre Lei­densgeschichte und ihre Opferrolle zu dramatisieren. Sie hat über einige Dinge gelogen und kann deswegen keinen Stolperstein an der KLS erhalten. Dennoch ist es von besonderer Bedeutung, die Ergebnisse unserer Arbeit auf der Homepage der Schule zu veröffentlichen, um an Christine Teusch zu erinnern. Gleichzeitig kann unser Urteilsfindungsprozess, der auf falschen Quellen basierte, anderen zeigen, wie wichtig differen­ziertes und korrektes wissenschaftliches Arbeiten tatsächlich ist.

Antonia V.

Wir haben uns längere Zeit mit der Person Christine Teuschs auseinandergesetzt und ihr Leben vor, während und nach der Machtergreifung Hitlers und dem NS-Regime kritisch betrachtet. Warum? Wir wollten ein dif­ferenziertes Urteil darüber fällen, ob wir dieser ehemaligen Schülerin unserer Schule zu Ehren einen Stolper­stein verlegen wollen.

Die Texte, die wir gelesen haben, haben alle einen ähnlichen Eindruck vermittelt. Daher schrieb ich auch in meinem ersten persönlichen Urteil: „Wenn man die Biographie Christine Teuschs liest, kommt man ins Stau­nen.“ Das stimmt auch weiterhin. Denn sie wurde nicht nur als eine Vorreiterin der Frauenbewegung be­schrieben, sondern ebenfalls als ein Opfer des Nationalsozialismus.

Christine Teusch definierten wir unserer Recherche nach als ein Opfer dieser Diktatur, obwohl sie während des Ermächtigungsgesetzes insofern eine Rolle spielte, dass sie diesem zustimmte und so­mit der Machter­greifung Hitlers den Weg ebnete. Sie war Mitglied der Zentrumspartei. Ohne diese hätte die NSDAP das Er­mächtigungsgesetz nicht verabschieden können. Hierfür war nämlich eine Zweidrittelmehrheit nötig und die SPD hatte unmissverständlich klargemacht, dass sie dem Gesetz nicht zustimmen werde.

Obwohl Christine Teusch bei der Probeabstimmung in der Fraktionssitzung des Zentrums gegen das Gesetz stimmte, gab sie ihre Stimme wenig später für das Gesetz ab. Über einen Grund für diese Meinungsänderung lässt sich nur spekulieren – hierzu gibt es keine gesicherten Quellen. Es ist je­doch wahrscheinlich, dass gleich mehrere Dinge dazu beigetragen haben: dass sie sich der Mehrheit aufgrund des Fraktionszwanges ge­beugt hat, dass sie um ihr Leben fürchtete, falls sie gegen das Ge­setz stimmen würde, oder dass sie darauf hoffte, Einfluss auf die Politik Hitlers nehmen zu können.

All dies macht deutlich, dass Christine Teusch unter enormem Druck stand. Druck, der noch dazu erhöht wurde durch die unmissverständliche Drohung Hitlers, er würde seine Pläne sonst auf ande­rem Wege – durch „Krieg“ – durchsetzen. Auch kann man sich vorstellen, dass die Anwesenheit der SA während der Abstim­mung ein Klima der Angst geschaffen hat und Christine Teusch daher zu dem Schluss kam, dass die Zustim­mung zum Ermächtigungsgesetz das „kleinere Übel“ sei. Zu die­sem Zeitpunkt kann man von Christine Teusch als Opfer der politischen Umstände sprechen.

Sie jedoch durchgängig als Opfer des NS-Regimes darzustellen, ist schwer zu rechtfertigen. Dage­gen spre­chen die überlieferten Quellen. In den meisten Berichten ist zu lesen, dass sie in Schutzhaft genommen wur­de und nur knapp der Ermordung entgangen sei. Die historischen Quellen belegen dies jedoch nicht. Fakt ist nur: Christine Teusch wurde von der Gestapo überwacht, durchlitt einige Vernehmungen und Hausdurchsu­chungen und tauchte nach dem 20. Juli 1944 im Franziskanerin­nen-Krankenhaus unter. Informationen, die über diese gesicherten Daten hinausgehen, stammen nur von ihr selbst

Nichtsdestotrotz war Christine Teusch ein großes Vorbild für die Frauen ihrer Zeit. Sie setzte sich vor und auch nach dem Zweiten Weltkrieg für die Rechte von Frauen ein und ermutigte viele Frau­en, es ihr gleichzu­tun. Sie war eine der ersten Frauen in der Nationalversammlung und wurde nach dem Krieg erste Kultusmi­nisterin. Insgesamt kann man daher sehr wohl zu dem Schluss kommen, dass Christine Teusch ein Vorbild ihrer Zeit ist.

Cornelia K.

Aus folgenden Gründen habe ich mich gegen eine Stolpersteinverlegung entschieden. Christine Teusch war bei der Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz ein Opfer ihrer eigenen freien Entscheidung und hat trotz ih­rer moralischen Vorstellungen Hitler die absolute Macht zugesprochen. Sie hatte als Abgeordnete der Zen­trumspartei die Möglichkeit, unermüdlich gegen das Ermächtigungsgesetz zu stimmen. Damit hätte sie ihre eigenen Ideale nicht verraten, auch wenn sie folglich mit ihrem Leben hätte bezahlen müssen. Es gab in der deutschen Geschichte Menschen, die ihre eigenen Ideale und menschlichen Einsichten nicht verraten haben, ergo mit ihrem Leben bezahlen mussten, wie beispielsweise die Hitler-Attentäter oder die Widerstandskämp­fer der Weißen Rose. (…)

Christine Teusch war zwar ein Opfer des Chauvinismus und des NS-Regimes. Sie wurde von den Nazis nicht nur unterdrückt und mit Drohungen gezwungen, dem Ermächtigungsgesetz zuzustimmen, sondern sie wurde nach Hitlers absoluter Machtergreifung auch schikaniert, musste Hausdurchsuchungen und Vernehmungen erdulden. Dies war jedoch zur Zeit des Nationalsozialismus nichts Außergewöhnliches. (...)

Deshalb bin ich gegen eine Stolpersteinverlegung für Christine Teusch.

Luca B.

Was macht eigentlich ein Vorbild aus? Ein Vorbild ist eine Person, die als ein Beispiel angesehen wird, nach dem man sich richten kann. Es ist ein Mensch, zu dem man aufschaut und mit dem man sich identifiziert. Vorbilder verkörpern bestimmte Werte, die man selbst ebenfalls vertritt. Werte und die Haltung, für diese einzustehen, sind für Menschen, sind für Gemeinschaften unverzichtbar. Genau solche Werte, die aus einer Gesellschaft eine fürsorgliche und menschliche Gemeinschaft machen. Das gilt heute genauso wie in früheren Zeiten. Ist Christine Teusch ein solches Vorbild?

Christine Teusch setzte sich stark für Frauen und deren Rechte ein. Außerdem erreichte sie selbst viele Dinge, die für Frauen in dieser Zeit noch nicht üblich waren wie unter anderem eine sehr gute Bil­dung. Christine Teusch war als eine der wenigen Frauen und als jüngstes Mitglied Teil der Weimarer Nationalversammlung. 1947 wurde sie als erste Frau Kultusministerin auf Landesebene. Christine Teusch ist in ihrer politischen Laufbahn oft auf Widerstand gestoßen, hat sich aber trotzdem nie ent­mutigen lassen. Doch obwohl sie Frauen und Mädchen unterstützte, vertrat sie eine aus heutiger Sicht veraltete Weltanschauung. Beruf und Ehe bzw. Familie passten aus ihrer Sicht nicht zusammen. Trotz dieser widersprüchlichen Ansichten hat sie viel für die Gleichberechtigung von Frauen erreicht.

Christine Teusch wollte „Bildungsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsgruppen“ schaffen. Auch das Elternrecht und die Gewissensfreiheit waren für sie wichtige Themen. Sie hat sich für den Wiederauf­bau der Schulen und Universitäten nach Ende des Zweiten Weltkrieges eingesetzt. Dies ist ohne Zwei­fel ein wichtiger Beitrag für eine gut funktionierende Gesellschaft.

Nach 1945 deutete sie aufgrund ihres streng katholischen Glaubens die Zeit des Nationalsozialismus als „geistig-sittliche Katastrophe“. Eine Wiederholung könne nur verhindert werden, indem die Kirche wieder eine höhere Bedeutung für die Bildung in Schulen erlange. Christine Teusch kämpfte deshalb für ein „christlich verankertes Schulsystem“. Das hatte sie bereits in der Weimarer Republik ange­strebt. So wollte sie Demokratie durch Bildung sichern. Das ist meiner Meinung nach ein guter An­satz. Mit ihrer Fokussierung auf die katholische Kirche schloss sie allerdings Bevölkerungsgruppen anderer Glaubensrichtungen aus. Dies steht im Widerspruch zu ihrem Wunsch „Bildungsmöglichkei­ten für alle Bevölkerungsgruppen“ zu schaffen. Besonders heutzutage ist eine solche Einstellung nicht mehr tragbar. Trotzdem ist ihr Engagement im Bildungssektor bewundernswert.

Christine Teusch vertrat schon früh die fortschrittliche „Idee eines vereinten Europas“. Nach 1945 en­gagierte sie sich weiterhin für diese Idee. So nahm sie in Den Haag am Europa-Kongress teil und ge­hörte der ersten beratenden Versammlung der europäischen Parlamentarier an. Sie hat sich somit für ein Europa eingesetzt, dass vom Zusammenhalt anstatt vom Hass geprägt ist. Sie vertrat Werte, die ei­nen wichtigen Beitrag zum Bestehen einer Gemeinschaft leisten.

Das werteorientierte Engagement für die Gesellschaft macht Christine Teusch zu einem Vorbild. Denn durch ihren unermüdlichen Einsatz für Frauenrechte, Bildungsmöglichkeiten und ein vereintes Europa konnte sie viel bewegen. Ihr Denken war teilweise noch von ihrer streng katholischen Erziehung und einem aus heutiger Sicht veralteten Rollenbild geprägt. Dies steht im Wiederspruch zu ihrem sonstigen Tun. Dennoch hat ihr Engagement viel bewirkt und ist bewundernswert. An ihren Werten und ihrer Haltung können sich Menschen noch heute orientieren.

Marie E.

Christine Teusch war ohne Frage eine bemerkenswerte Frau, die sich für viele Menschen eingesetzt hat. Oft wurde sie diskreditiert, besonders durch die tägliche Arbeit in einer männerdominierten Zeit, die von Diskri­minierung geprägt war. Wir im Kurs stellten uns alle die Frage, ob sie denn wirklich ein Opfer der NS-Zeit war. Bedeutend für eine Entscheidungsfindung ist, ob sie enorm in ihrem Leben eingeschränkt wurde, ver­folgt wurde oder um ihr Leben kämpfen musste.

Ich persönlich war mir früh sicher, dass sie für mich ein klares Opfer ist. Wie kann jemand keines gewesen sein, der während der NS-Zeit gegen diese unvorstellbare Ideologie gearbeitet hat?

Nach meiner Recherche dachte ich, dass sich mein erster Eindruck bestätigte. Verschiedene Internetquellen gaben mir Anlass dazu, meine Entscheidung zu festigen. Selbst ihre Teilnahme an der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz, welches Hitler eine vollkommen freie Machtausübung ermöglichte, ließen mich letzt­endlich an meiner Entscheidung nicht zweifeln. Teusch stimmte bei einer internen Probeabstimmung der Zentraumspartei zunächst gegen das Gesetz. Bei der offiziellen Abstimmung stimmte sie jedoch für das Ge­setz, das Hitler die Machtergreifung auf legale Weise ermöglichte. Der Grund für ihre Meinungsänderung sei ihre Loyalität als Politikerin gewesen, da sie sich der Fraktionsmehrheit beugte.

Ich versuchte mich in ihre Situation hineinzuversetzen, was kaum möglich war, doch mir war bewusst, dass ihr Leben gewiss nicht einfach war. Hinzu kam, dass weitere Quellen folgenden Inhalt wiedergaben und mich zu einer vorläufigen Entscheidung führten:

Christine Teusch engagierte sich im katholischen Widerstand, im „Kölner Kreis“. Sie wurde mehrfach von der Gestapo verhört und beobachtet. Ihr Haus wurde mehrfach durchsucht und sie durfte nur im karitativen Bereich arbeiten. Außerdem soll Teusch von der Gestapo in Schutzhaft genommen worden sein, wo sie nur knapp einer Ermordung entkam.

Das war für mich eindeutig der entscheidende Punkt, ihr Leben und ihre Karriere wurden äußerst stark einge­schränkt.

Im Unterricht wurden über meine eigene Recherche hinaus weitere Argumente gefunden. Sie soll mehrfach strafversetzt worden sein, was ihre ohnehin schon geschwächte Gesundheit noch verschlimmerte.

Doch ich, wie so viele andere im Kurs, habe mich zu leicht von Quellen manipulieren lassen. Im Unterricht tauchten erneut weitere Aspekte auf, die meine Meinung über Christine Teusch grundlegend änderten. Es gab keine Beweise für die Schutzhaft. Sie selbst hatte behauptet, dass ihr Aufenthalt im Krankenhaus eine Schutzhaft war und dass die Gestapo sie umbringen wollte. Außerdem wurde sie nicht mehrfach strafver­setzt, sondern nur 1934 zeitweise nach Worringen. Dies ist eindeutig harmloser, als ich es mir nach meiner eigenen Recherche vorgestellt hatte. Es gab keine Beweise für ihr Leiden als Opfer während der NS-Zeit. Christine Teusch hat ihre Situation anders dargestellt als die Realität wirklich war. Sie war kein Opfer, wollte sich aber durch Schutzbehauptungen wie eines darstellen. Durch die neuen Belege und Beweise hat sich mei­ne Sicht auf sie verändert.

Es ist klar, dass ihr Leben nicht einfach war. Sie bleibt für mich ein Opfer des Chauvinismus und des Sexis­mus, mit dem sie kämpfen musste - doch ein Opfer der Nazis, das mit einem Stolperstein gewürdigt werden muss, ist sie eindeutig nicht. Unser Kurs, so wie viele andere Menschen, hat sich zu schnell vom ersten Ein­druck täuschen lassen. Keineswegs möchte ich in meiner Stellungnahme ihre Situation verharmlosen, ich möchte nur aufzeigen, wie wichtig es mir in Zukunft ist, jede Quelle zu hinterfragen. Die genaue Recherche mit echten Belegen ist wichtig.

Ich fand diese Recherche äußerst interessant und sie hat mich zum Denken angeregt. Christine Teusch war zunächst für uns alle eindeutig ein Opfer, doch genaues Hinschauen und das Belegen von Quellen zeigt, wie leicht man sich beeinflussen und täuschen lässt. Mir stellt sich die Frage, wie sehr wir in der aktuellen Situa­tion von Medien und Zeitungen manipuliert werden – und können wir uns überhaupt davor schützen?

Mir ist aber auch wichtig zu erwähnen, dass Christine Teusch trotz ihrer übersteigerten Selbstdarstellung ein Opfer ihrer Zeit war. Für mich persönlich bleibt sie eine Frau mit Vorbildfunktion. Ich bewundere ihr Durch­haltevermögen, welches sie in ihrer täglichen Arbeit, auch besonders nach dem Krieg, zeigte. Sie passte nicht in das Stereotyp Hausfrau und Mutter. Zudem arbeitete sie hart und wollte ihre Meinung verbreiten. Sie hat sich teilweise frei von ihrer konservativen, traditionellen Erziehung und religiösen Denkweise gemacht, die wahrscheinlich durch ihre Kindheit tief in ihr verankert war. Chrsitine Teusch setzte sich für die Frauenbewe­gung und Bildungsgleichheit ein. Ihr Einsatz im schulischen Bereich, wobei sie unter anderem beim Ausbau und Neubau von Universitäten und Schulen geholfen hat, ist bemerkenswert.

Heutzutage profitiere ich als Mädchen vermutlich von ihrem Mut und ihrem starken Charakter.

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