Bescheinigung über die Durchführung eines Selbsttests

Seit vergangenen Freitag gilt der Schülerausweis in NRW als Testnachweis. Durch Rückmeldungen einzelner Elternteile haben wir erfahren, dass manche Dienstleister dennoch weiterhin eine offizielle Bescheinigung verlangen. Sollte Ihr Kind eine solche Bescheinigung benötigen, kann das entsprechende Formular hier heruntergeladen werden, sodass es vorausgefüllt der beaufsichtigenden Lehrperson zur Unterschrift vorgelegt werden kann. Anschließend muss das Formular im Sekretariat gestempelt werden.

Bitte beachten Sie, dass es für die PCR- und die Selbsttests zwei unterschiedliche Formulare gibt und die montags durchgeführten PCR-Tests der "Lolli"-Methode frühestens am Dienstagvormittag nach Mitteilung des negativen Ergebnisses bestätigt werden können.

Zurück